Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
Der Mitgliedsbeitrag und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
Der jährliche Beitrag an den Verein beträgt ab dem Jahr 2016 Kinder & Jugendliche
| 15 €
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Erwachsene | 25 €
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Familienbeitrag | 45 €
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passive Mitglieder
| 8 €
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Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
Im Mitgliedsbeitrag ist die ARAG-Sportversicherung des Württ.Landessporbundes (WLSB) enthalten.
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 01. Dezember jeden Jahres.
Mitglieder die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 15. Dezember jeden Jahres auf die Konten des Vereins
Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen IBAN: DE15 6535 1050 0000 5227 15
BIC: SOLADES1SIG
Volksbank Hohenzollern-Balingen eG IBAN: DE36 6416 3225 0742 5710 09
BIC: GENODES1VHZ
Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eine Kalenderjahres möglich und muss schriftlich bis zum 30. November erklärt werden.
Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationskurse) gelten gesonderte Gebühren.
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
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