Mitglied werden

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

Der Mitgliedsbeitrag und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1.  Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

Der jährliche Beitrag an den Verein beträgt ab dem Jahr 2020

 Kinder & Jugendliche 18 €
 Erwachsene 28 €
 Familienbeitrag 50 €
 passive Mitglieder   8 €
 Ehrenmitglieder beitragsfrei

Im Mitgliedsbeitrag ist die ARAG-Sportversicherung des Württ.Landessporbundes (WLSB) enthalten.
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 01. Dezember jeden Jahres.
Mitglieder die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 15. Dezember jeden Jahres auf die Konten des Vereins

Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen

IBAN:   DE15 6535 1050 0000 5227 15
BIC:     SOLADES1SIG

Volksbank Hohenzollern-Balingen eG

IBAN:   DE36 6416 3225 0742 5710 09
BIC:     GENODES1VHZ

Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eine Kalenderjahres möglich und muss schriftlich bis zum 30. November erklärt werden.

Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationskurse) gelten gesonderte Gebühren.

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

Du willst Mitglied werden? Dann füll das Formular aus und bring es bei der Vorstandschaft oder deinem Übungsleiter vorbei.

Beitrittsformular
Datenschutzordnung der SG KFH!
Einwilligungserklärung der SG KFH!

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